Computer_rounded.png
Elektroplanung_rounded.png
IT Support_rounded.png
Internet_rounded.png
Multimedia_rounded.png
Netzwerk_rounded.png
Schulung_rounded.png
Telefonie_rounded.png

§§ Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil für alle Verträge, die das Ingenieur- und Planungsbüro Zießow (nachstehend als IB•Z bezeichnet) mit ihren Kunden schließt. Sämtliche Leistungen vom IB•Z erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie von IB•Z ausdrücklich angenommen werden.

1.2 Das Recht, diese AGB, Preise sowie Leistungen und deren Beschreibungen unter Einhaltung angemessener Ankündigungsfristen jederzeit zu ändern, bleibt dem IB•Z vorbehalten.

1.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ansprüche auf nicht aktuelle Preise aufgrund von ausgelaufenen, ehemals geschlossenen Verträgen oder veralteten Werbeunterlagen vom IB•Z, werden nicht anerkannt.

1.4 Angebote vom IB•Z sind stets unverbindlich und freibleibend. Angaben über Preise und Leistungen in gedruckter oder elektronischer Form, die der Werbung dienen, sind ausdrücklich kein verbindliches Angebot, sondern lediglich eine Leistungsbeschreibung. Ohne gesonderte schriftliche Garantieerklärung werden Eigenschaften dieser Leistungen nicht zugesichert. Irrtümer, Änderungen und Druckfehler werden vorbehalten. Desweiteren weisen wir darauf hin, dass wir grundsätzlich keine kostenfreie Konzepte, Entwürfe, Layouts und Ideen-Konzeptionen machen.

1.5 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat IB•Z nicht zu vertreten und berechtigen IB•Z, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. IB•Z wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

 

§ 2 Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten

2.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

2.2 Der Kunde unterstützt das IB•Z bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen.

2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, das IB•Z im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese dem IB•Z umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format in erheblichem Maße erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Zusatzkosten.

2.4 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.

2.5 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegen zunehmen.

2.6 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

 

§ 3 Durchführung des Vertrages

3.1 Leistungen, die über den geschlossenen Vertrag hinausgehen, bedürfen eines weiteren Vertrages. Darunter fallen vor allem Veränderungen, sowie Erstellung zusätzlicher Internetinhalte, und alle weiteren, nicht explizit vertraglich vereinbarten Leistungen.

3.2 Fallen zusätzliche Kosten zu den vereinbarten Festpreisen an, weil die Leistungen den Rahmen übersteigen, der die erfahrungsgemäße Berechnungsgrundlage für die Festpreise ist, so ist das IB•Z berechtigt, den zusätzlichen Aufwand nach den üblichen Stundensätzen in Rechnung zu stellen.

3.3 Sind die Wünsche des Kunden aus technischen Gründen nicht machbar, unrealistisch, oder zu den Konditionen, die der Kunde fordert betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll, so ist das IB•Z berechtigt, den Auftrag abzulehnen, auch wenn es sich um die Veränderungen oder Ergänzungen bestehender Inhalte aus laufenden Verträgen zwischen dem Kunden und dem IB•Z handelt.

3.4 Erbringt der Kunde seine Zahlung nicht fristgemäß, so hat das IB•Z das Recht, Verzugszinsen sowie eine Mahngebühr zu erheben.

3.5 Der Kunde ist zur Zahlung auch dann verpflichtet, obwohl der Zugang zu Inhalten und Daten im Internet nicht möglich ist, wenn:

a) Das IB•Z auszuhändigende Unterlagen zur Erstellung der Inhalte nicht innerhalb der vereinbarten Fristen gestellt werden.

b) Die Inhalte im Wettbewerb mit dem IB•Z stehen

c) Ein Grund zum Verdacht besteht, dass die Inhalte Rechte Dritter verletzen

d) Die Inhalte sonstwie im Gegensatz zu den Interessen vom IB•Z oder den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland stehen.

 

§ 4 Erstellung und Inhalte

4.1 Das IB•Z behält sich uneingeschränkt alle Entscheidungen über technische, ablaufrelevante und programmierspezifische Details, sowie die Vorgehensweise und Werkzeuge, mit denen Inhalte erstellt werden, vor.

4.2 Die Inhalte für die Gestaltung werden dem IB•Z vom Kunden innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit vollständig, rechtzeitig und mit allen dazugehörigen Unterlagen zur Verfügung gestellt.

4.3 Das IB•Z ist berechtigt, Aufträge und Teile davon an Dritte weiterzugeben. Vertragspartner des Kunden bleibt jedoch in jedem Falle beim IB•Z. Vertragliche Beziehungen zwischen dem Kunden und dem durch das IB•Z beauftragten Dritten entstehen dadurch nicht.

4.4 IB•Z übernimmt mangels einheitlicher Standards, der für den Internetzugriff verfügbaren Programme (Browser), der höchst unterschiedlichen Leistungen der Hardware, Betriebssysteme und des Zugangsanbieters des Internetbenutzers, sowie der Unterschiede der zu verwendenden Entwicklungswerkzeuge, keine Gewähr für etwaige Abweichungen des Erscheinungsbildes, der Funktion und die Richtigkeit von Berechnungsergebnissen für die erstellten Inhalte.

4.5 Die Inhalte werden vom IB•Z zum Abruf im Internet bereitgestellt. Vor der Veröffentlichung wird dem Kunden Gelegenheit gegeben, die Inhalte zu überprüfen. Dies erfolgt je nach Ermessen vom IB•Z durch persönlichen Besuch mit einem tragbaren Computer, auf dem die Inhalte gespeichert sind oder einer paßwortgeschützten Veröffentlichung im Internet, die nur der Kunde mit dem ihm bekanntgegebenen Passwort einsehen kann.

4.6 Etwaige Beanstandungen, wie Rechtschreibfehler oder grafische Abweichung der vereinbarten Inhalte, sind dem IB•Z unter der konkreten Darlegung der Erscheinungsformen innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen.

4.7 Ist nach dieser Frist keine Beanstandung des Kunden beim IB•Z eingegangen, so gelten die Inhalte als vom Kunden akzeptiert und werden im Internet veröffentlicht. Es besteht keine Verpflichtung seitens des IB•Z, Beanstandungen nach dieser Frist zu bearbeiten.

4.8 Beanstandungen, die nicht den vom Kunden gestellten Unterlagen entsprechen, werden nicht ohne zusätzliche Vergütung bearbeitet.

4.9 Berechtigte Beanstandungen haben keine Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden und berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt. Stellt der Kunde die Unterlagen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung, tritt die Vergütungsverpflichtung und die Veröffentlichung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt dennoch in Kraft.

4.10 Das IB•Z ist nicht verpflichtet, Kontrollen bezüglich der Inhalte des Kunden durchzuführen. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle Inhalte ausschließlich selbst.

4.11 Der Kunde hält das IB•Z auf erstes Anfordern frei von allen Ansprüchen Dritter, die gegen IB•Z aufgrund einer Verletzung gegen die vorgenannten Bestimmungen erhoben werden. Dies betrifft insbesondere Unterlassungs-, Beseitigungs- und/oder Schadensersatzansprüche einschließlich evtl. Kosten der Abwehr solcher Ansprüche und der mittelbar aus solchen Ansprüchen resultierenden Schäden, insbesondere Vermögensschäden.

 

§ 5 Rechte, Pflichten und Leistungen

5.1 Der Kunde hat das Recht seine Internetinhalte für die Zwecke der Werbung, der papierlosen Kommunikation, sowie der Vermarktung und des Verkaufs per Internet zu nutzen.

5.2 Verwehrt der Kunde die Übergabe von für die Erstellung der Inhalte relevanten Unterlagen, seine Pflicht zur Mitwirkung, die Erstellung von Textinhalten oder anderer relevanter Unterlagen, so ist das IB•Z berechtigt, die Vergütung zu erheben, ohne die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen oder zusätzliche Vergütung zu fordern, die durch die Verzögerung entsteht.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Passwörter, die ihm im Rahmen der Leistungen vom IB•Z mitgeteilt werden, sorgfältig zu handhaben und nicht an Dritte weiterzugeben. Für etwaige Schäden, die durch die Weitergabe an Dritte oder nicht vertrauliche Handhabe entsteht, haftet der Kunde.

5.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Inhalte ohne ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung vom IB•Z an Dritte zu verkaufen, zu vermieten, oder sonstwie nutzbar zu machen. Sollte der Kunde dies dennoch ohne schriftliche Einverständniserklärung von IB•Z tun, ist IB•Z berechtigt, eine angemessene Strafgebühr pro Vorfall zu erheben, ohne den Nachweis für den tatsächlich entstandenen Schaden erbringen zu müssen.

5.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungsaufträge an vom IB•Z erstellten Inhalten an Dritte zu vergeben, es sei denn, IB•Z stimmt dem schriftlich und ausdrücklich zu.

5.6 Ändert der Kunde selbsttätig Inhalte seiner Internetpräsenz auf dem Server, übernimmt das IB•Z keinerlei Gewähr bezüglich des Funktionierens der Inhalte, Abweichungen des Erscheinungsbildes der Inhalte, bzw. die generelle Abrufbarkeit der Inhalte.

5.7 Die Einhaltung von Wettbewerbsrechten, den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Urheber- und Eigentumsrechten an jedweder Art von Inhalten und die Einhaltung aller anderer Rechte gegenüber Dritten hat der Kunde zu verantworten.

5.8 Der Kunde haftet dafür, dass sämtliches Material, das IB•Z für die Erstellung der Inhalte übergeben wird, sowie die vom Auftraggeber gewünschte Internetadresse (Domain) frei von Rechten Dritter ist, bzw. der Kunde die Einverständniserklärung dieser Dritten hat, das Material, bzw. die Domain zu nutzen, insbesondere im Internet zu veröffentlichen.

5.9 Der Kunde trägt für die Inhalte seiner Websites die alleinige presserechtliche, urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche, patent- und gebrauchsmusterrechtliche und sonstige Verantwortung.

 

§ 6 Leistungsänderungen

6.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von IB•Z zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber dem IB•Z äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann das IB•Z von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.

6.2 IB•Z prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt IB•Z, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt IB•Z dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt IB•Z die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

6.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird das IB•Z dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

6.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

6.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.

6.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Das IB•Z wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

6.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von IB•Z berechnet.

6.8 IB•Z ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von IB•Z für den Kunden zumutbar ist.

 

§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte

7.1 Die vom IB•Z erstellten Design- und Programmierarbeiten unterliegen dem Urheberrecht vom IB•Z, ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG. Der Kunde hat ein uneingeschränktes Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Möchte der Kunde bei Beendigung des Vertragsverhältnisses die Arbeiten weiterhin nutzen, ist der Erwerb des Urheberrechts gegen Entgelt möglich.

7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Das Herunterladen von Softwarebestandteilen von dem Server auf den Rechner des Kunden oder auf andere Rechner oder das sonstige vollständige oder teilweise Vervielfältigen der erstellten Programme ist dem Kunden nicht gestattet.

7.3 Alle Inhalte, Software, Quellcodes und Systeme, die IB•Z erstellt, seien sie grafisch oder Programmcode, bzw. Teile von Programmcode, insbesondere HTML-Code, PHP-Code, Java-Scripts, Flash-Inhalte und alle anderen zu schützenden Arbeiten, sind ausschließlich Eigentum von IB•Z und unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen nicht ohne Einwilligung von IB•Z an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch nach dem Ende der Vertagslaufzeit. Mit Ausnahme der vom Kunden gestellten Unterlagen ist IB•Z berechtigt, alle Rechte an Erzeugnissen von IB•Z auch auf Dritte zu übertragen.

7.4 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. IB•Z kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

 

§ 8 Gewährleistung

8.1 IB•Z übernimmt keine Garantie für eine hundertprozentige Verfügbarkeit der Inhalte. IB•Z übernimmt auch keine Garantie für Leistungen, die von unseren Kooperationspartnern und Erfüllungsgehilfen erbracht werden. Etwaige Schadenersatzansprüche für Datenverluste oder alle anderen Fälle werden ausdrücklich ausgeschlossen. Ausfälle der Technik jeglicher Art bei IB•Z oder einem seiner Erfüllungsgehilfen, berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatzforderungen. IB•Z garantiert dem Kunden, fachgerecht, kompetent und nach besten Kräften zu handeln, um Ausfälle und technische Engpässe zu minimieren. Schäden übernimmt IB•Z nur, wenn durch eigene Angestellte vorsätzlich, oder grob fahrlässig gehandelt wurde.

8.2 Das IB•Z haftet nicht dafür, dass erwünschte betriebswirtschaftliche oder werbemäßige Ziele oder Erfolge des Kunden mit Hilfe der Internetinhalte erreicht werden.

8.3 Im Rahmen der Gewährleistung wird das IB•Z nicht unerhebliche und reproduzierbare Mängel an seinen Dienstleistungen und Produkten nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden beheben. Das IB•Z ist im Rahmen der Änderung insbesondere berechtigt, eine technische Umgehung zu implementieren, mittels derer ein Mangel umgangen wird, es sei denn, die Leistungsmerkmale werden hierdurch nicht nur unerheblich beeinträchtigt.

8.4 Eine Pflicht zur Mängelbeseitigung besteht nicht, wenn der beanstandete Mangel aus der Sphäre des Kunden herrührt, insbesondere hervorgerufen wird durch:
a) die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/ oder Hardware (z. B. Browser)
b) Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber
c) Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten

 

§ 9 Haftung

9.1 IB•Z leistet Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, Nebenpflichtverletzung, unerlaubter Handlung) - für eigenes Verhalten und das ihrer Erfüllungsgehilfen nur:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
b) bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht

9.2 Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens.

9.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet IB•Z insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

9.4 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Korrespondenz und Datenaustausch per elektronischer Post (E-Mail) vorgenommen werden. IB•Z haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein unberechtigter Zugriff durch Dritte erfolgt bzw. Daten oder Informationen verloren gehen ohne dass hieran IB•Z ein Verschulden trifft.

9.5 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von IB•Z.

 

§ 10 Geheimhaltung

10.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

10.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

10.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

§ 11 Sonstiges

11.1 Vom IB•Z genannte Termine sind unverbindlich. Anspruch auf Schadenersatzforderungen wegen Nichteinhaltung von Terminen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

11.2 Das IB•Z darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Das IB•Z darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

11.3 Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter vom IB•Z abzuwerben oder ohne Zustimmung vom IB•Z anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine vom IB•Z der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz vom IB•Z.

12.2 Alle Änderungen oder Ergänzungen zu Verträgen müssen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen zu Verträgen per E-Mail oder mündliche Abreden sind ausdrücklich ausgeschlossen.

12.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

12.4 IB•Z steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.

12.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung, nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Lücke.


© Ingenieur- und Planungsbüro Zießow • 86949 Windach OT Hechenwang • Telefon 08806 956761 • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.